Allgemeine Brandschutztipps |
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Unachtsamkeit
Viele Brände haben ihre Ursache in Unachtsamkeit und mangelnder Kenntnis der Brandgefahren. Gefahren kennen und erkennen kann Brände verhindern. |
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Umgang mit Feuer und
offenem Licht
Der Umgang mit Feuer und offenem Licht erfordert immer besondere Vorsicht! Kein Kerzenlicht in Dachböden, Scheunen, Abstellräumen und Kellern, wenn notwendig Taschenlampe verwenden. |
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Streichhölzer und
Feuerzeuge
Streichhölzer und Feuerzeuge gehören nicht in Kinderhand und dürfen auf für Kinder nicht erreichbar sein. Bedenke: Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder! |
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Gas- und
Flüssiggasanlagen
Gas- und Flüssiggasanlagen und die dazugehörigen Leitungen dürfen nur von sachkundigen Handwerkern installiert werden. |
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Flüssiggasbehälter
Flüssiggas ist schwerer als Luft! Flüssiggasbehälter dürfen daher nie in Kellerräumen, aber auch nicht in Treppenhäusern, Durchgängen und Nebenausgängen aufgestellt werden. Flüssiggasbehälter sind vor Wärmeeinwirkung (Sonnenbestrahlung, Ofen, etc.) zu schützen. |
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Anschluss von
Gasflaschen
Gasflaschen müssen immer absolut dicht angeschlossen werden. Nach jedem Wechsel ist eine Dichtheitsprobe mittels Prüfspray oder Seifenwasser, keinesfalls aber durch „Ableuchten“ mit offener Flamme durchzuführen. |
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Elektrogeräte
Nur ÖVE-geprüfte Geräte verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit offener Heizspirale ist grundsätzlich verboten. |
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Sicherungen
Keinesfalls „geflickte“ (überbrückte) Sicherungen verwenden, da diese nicht den erforderlichen Überlastschutz gewährleisten. Für einen ausreichenden Vorrat an Reservesicherungen sorgen. Besser ist die Verwendung von Sicherungsautomaten. |
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Verlängerungskabel
Verlängerungskabel müssen Wärme an die Umgebung abgeben können. Werden sie unter Teppichen verlegt oder bleiben sie während der Arbeit auf einer Kabeltrommel aufgespult, kann der Wärmestau zum Brand führen. |
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Abschalten von
Elektrogeräten
Beim Verlassen der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ist zu kontrollieren, ob alle Elektrogeräte ausgeschaltet sind. Stecker von beweglichen Elektrogeräten sollten aus der Steckdose gezogen werden. |
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Brandgefahr im Wohnbereich
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Heizperiode
Vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Rauchfänge durch den Rauchfang-kehrer überprüfen und bei Bedarf instandsetzen lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten geboten. |
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Asche
Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons, Kunststoffeimern, Kunststoffmülltonnen) entsorgt werden. Asche darf nur in Metallmülltonnen entleert werden, die im Freien stehen. |
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Brennbare Abfälle
Die Zwischenlagerung von brennbaren Abfällen (Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, u.ä.) ist nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern zulässig. |
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Küchendunstabzüge
Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle! |
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Aufstellung von
Wärmegeräten
Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindestens ½ m Abstand zu brennbaren Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit umgeben sein. |
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Bügeleisen
Bügeleisen dürfen nicht „vergessen“ werden. Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind die Geräte stets abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen. |
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Fernsehgeräte,
Videorecorder
Eingeschaltete Fernsehgeräte und Videorecorder geben Wärme ab, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einen Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein. |
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Spraydosen
Die Treibgase in Spraydosen sind durchwegs brennbar. Nicht in der Nähe offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräten (Heizlüfter, Fön) oder bei brennender Zigarette verwenden. Beim Erhitzen über die erträgliche Handwärme können Spraydosen explodieren, daher dürfen sie nicht in der Nähe von Wärmegeräten aufbewahrt werden. |
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Heizmatte
Heizmatten im Bett sollen nur zum Vorwärmen eingeschaltet werden. Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen. |
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Lagerung auf Dachböden
Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien, auch keine brennbaren Flüssigkeiten, ausgenommen Erntegüter, gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein. |
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Auftauarbeiten
Zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur vom Fachmann auftauen lassen. Beim Arbeiten mit offener Flamme vorher Umgebung von brennbaren Materialien frei machen. Kleinlöschgerät bereitstellen. Arbeitsstelle nach Beendigung der Arbeit mehrfach kontrollieren. |
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Brandgefahren in der Landwirtschaft | ||
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Heustockbrand
Feucht eingebrachtes Heu kann zur Selbstentzündung führen. Die der Selbstentzündung vorausgehende Erwärmung ist unter Umständen durch seltsamen Geruch, Schwitzwasserbildung oder auch Einbuchtungen in der Heustockmitte zu erkennen. Messen Sie daher regelmäßig in den ersten 6 Wochen die Temperatur im Heustock mit einer Heusonde. Wird im Heustock eine Temperatur von 70 °C oder darüber gemessen, besteht akute Selbstentzündungsgefahr! Sofort die Feuerwehr verständigen. |
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Elektrische Wärmegeräte Nur geeignete Geräte mit niedriger Oberflächentemperatur verwenden. Einfache „Heizlampen“ gefährden nicht nur Kleintiere, sondern sind auch eine enorme Brandgefahr. |
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Brandgefahr im Büro und öffentlichen Gebäuden | ||
Veranstaltungsräume | ||
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Wand- und Bodenbeläge Wand- und Bodenbeläge sind in Gängen zumindest schwer brennbar (B1) und schwach qualmend (Q1) auszuführen. In Stiegenhäusern sollen zur Sicherung des Fluchtweges überhaupt keine brennbaren Wand- oder Bodenbeläge angebracht sein. |
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Aschenbecher Zigarettenreste sind eine der häufigsten Brandursachen im Büro oder Hotel! Aschenbecher dürfen daher nur in geeignete Metallbehälter mit selbstschließendem Deckel entleert werden. |
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Brandgefährliches Verhalten, brandgefährliche Tätigkeiten | ||
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Keinesfalls geraucht werden darf:
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Hantieren mit offenem Feuer und Licht Kerzen sowie Gas- und Petroleumlampen dürfen nicht ohne Aufsicht und nie in leicht brennbarer Umgebung verwendet werden. |
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Feuer im Freien
Feuer gefährdet die Umgebung durch Bodenbrand und Funkenflug! Es muss daher von brennbaren Bauten mindestens 10 m, von Wald und Erntegutlagerungen mindestens 100 m Abstand eingehalten werden. Vor dem Verlassen müssen alle Glutreste zuverlässig mit Wasser gelöscht werden. |
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Brandgefährliche Tätigkeiten (Heißarbeiten) | ||
Sind die Hauptbrandursache in Industrie und Gewerbe! Zu den brandgefährlichsten Tätigkeiten zählen: | ||
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Allen diesen „Heißarbeiten“
ist gemeinsam, dass sie bei ihrer Anwendung große und
daher zündfähige Hitze freisetzen, aber auch durch
Flammen und Funken, Zündungen von brennbaren Stoffen
auch in der weiteren Umgebung der Arbeitsstelle sowie in
darunter und darüber liegenden Räumen verursachen
können. Flammen und Funken können in Fugen
langanhaltende Schwelbrände auslösen, die erst Stunden
nach Arbeitsende zum Ausbruch kommen.
Alle Heißarbeiten sind daher nur nach Bereitstellung geeigneter Löschgeräte unter fachlicher Überwachung und mit mehrmaligen Nachkontrollen innerhalb von 2 bis 3 Stunden nach Arbeitsende durchzuführen. |
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Sicherheitsvorkehrungen im Auto und auf Reisen | ||
Im Auto In jedem Auto sollten zusätzlich zur Autoapotheke und zum Pannendreieck immer griffbereit mitgeführt werden: - 1 Autofeuerlöscher (Pulverlöscher) mit mindestens 2 kg Füllgewicht - 1 geeignetes Messer zum Durchtrennen der Sicherheitsgurte (Gurtenschneider) Ein Vergaserbrand muss, um einen Totalschaden zu vermeiden, sofort mit dem Pulverlöscher bekämpft oder mit einer Decke bzw. einem Kleidungsstück erstickt werden. Bei verschmutzten Motoren ist die Brandbekämpfung wegen des abgelagerten öligen Staubes besonders schwierig. Bei einem Kabelbrand sofort die Batterie abklemmen, Brand mit Feuerlöscher bekämpfen. |
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Im Hotel Informationen über Brandalarm und Fluchtwege (Fluchtweg-Orientierungsplan), sowie über Standorte der Handfeuerlöscher und Wandhydranten einholen (wo?, welche?) |
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